Gartenhaus: Was ist beim Bau erlaubt?

Sabine Neumann Sabine Neumann
Gartenhaus, STEGGEMANN ARCHITEKTEN STEGGEMANN ARCHITEKTEN Modern garden Solid Wood Multicolored
Loading admin actions …

Ob zum Abstellen von Gartengeräten und Terrassenmöbeln, für das Spielzeug der Kids oder als überdachter Sitzplatz und Ruhezone abseits von Balkon und Terrasse – es sprechen viele Gründe für den Bau eines Gartenhauses im Außenbereich. Doch darf man eigentlich jede Art von Gebäude ohne Genehmigung und überall auf seinem Grundstück errichten? Wann haben die Nachbarn oder die Stadt ein Mitspracherecht? Und wie groß darf so ein Gartenhaus eigentlich sein? Wir versuchen, mit unserem Ratgeber ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.

Gartenhaus bauen: der Bebauungsplan

Ob ihr euren Traum vom Gartenhaus auch wirklich umsetzen dürft, hängt vom Bebauungsplan eurer Stadt ab. Dieser ist gesetzlich verankert und dient sowohl zum Schutz von Landschaft und Natur als auch zum Erhalt des Gesamtbilds eines Stadtviertels. Bevor ihr mit dem Bau loslegt, solltet ihr euch also unbedingt erst erkundigen, inwieweit diese Vorschriften für euren Garten greifen. Im Bebauungsplan ist in der Regel vorgeschrieben, welche Flächen ihr bebauen dürft und welche nicht, wie groß und wie hoch das Gartenhaus sein und welche Dachform es haben darf. Einfach wild drauflosbauen ist also nicht drin.

Was ist ein Gartenhaus?

Ein Gartenhaus gilt rechtlich als Gebäude, das vorübergehend genutzt wird und somit nicht als Wohnraum angesehen werden darf. Heißt: Darin dürfen weder Küche noch Badezimmer vorhanden sein, genauso wenig wie eine Heizungsanlage. Außerdem muss man die Gartenlaube problemlos und einfach wieder abbauen können. Ein Betonfundament ist per definitionem also auch nicht vorgesehen für ein genehmigungsfreies Gartenhaus.

Gartenhaus: Baugenehmigung

Braucht man für ein Gartenhaus immer eine Baugenehmigung? Das hängt zum einen vom jeweiligen Landesbaugesetz ab und zum anderen von der Art und Größe des geplanten Gebäudes. Ein kleines, einfaches Gartenhäuschen ohne Toilette, Küche und Heizung dürfte in aller Regel genehmigungsfrei sein. Für alles, was darüber hinausgeht, muss ein Antrag bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Ob ihr für euer Gartenhaus ein Baugenehmigung braucht, könnt ihr beim Bauamt eurer Gemeinde erfragen, genauso wie die Kosten, die mit einer solchen Genehmigung einhergehen. Je nach Bundesland, können sie sich durchaus auf mehrere hundert Euro belaufen.

Welche Größe darf das Gartenhaus haben?

Die maximal zulässige Größe eines Gartenhauses gibt das Landesbaugesetz vor. Die Maße unterscheiden sich also von Bundesland zu Bundesland teilweise erheblich. Während in Bayern durchaus Bauten von 75 Kubikmetern erlaubt sind, braucht man in Sachsen bereits ab 10 Kubikmetern eine Baugenehmigung. Da die Größe des Gartenhauses in Kubikmetern berechnet wird, ist nicht nur die Größe der Grundfläche entscheidend, sondern auch die Höhe des Gebäudes.

Nachbarschaftlich denken beim Bau des Gartenhauses

Egal, ob ihr nur einen kleinen Holzschuppen bauen oder ein größeres Gartenhaus mauern wollt, solltet ihr vor Baubeginn mit euren Nachbarn in Kontakt treten und mit ihnen über euer Bauvorhaben sprechen, denn es kommt nicht selten vor, dass eine minimal zu groß geratene oder zu nah an der Grundstücksgrenze errichtete Gartenlaube zu Nachbarschaftsstreitigkeiten führt. Es ist also immer der bessere Weg, die Nachbarn von Anfang an in das Bauvorhaben Gartenhaus zu integrieren, damit am Ende alle zufrieden sind und ihr nicht nur die Zeit während dem Bau genießen könnt, sondern vor allem auch danach ungetrübte Freude an eurem neuen Gartenhaus habt.

Need help with your home project?
Get in touch!

Highlights from our magazine